David Gall
May 27

KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Schulungspflicht erklärt

 Art. 4 EU AI Act verpflichtet Unternehmen zur KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden – seit Februar 2025. Was die Schulungspflicht verlangt und wie Sie sie umsetzen. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der KI-Verordnung gilt unmittelbar seit dem 2. Februar 2025. Sie ist eine der ersten anwendbaren Pflichten des EU AI Act.
  • Die Pflicht betrifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Sie gilt unabhängig von Risikoklasse, Branche und Unternehmensgröße.
  • Der Gesetzgeber schreibt weder Inhalte noch Formate vor. Was „ausreichende KI-Kompetenz" bedeutet, hängt vom Einsatzkontext, den Rollen und den verbundenen Risiken ab.
  • Die Fristverschiebungen durch den Digital Omnibus betreffen Hochrisiko-Pflichten – nicht Artikel 4. Die Kompetenzpflicht bleibt unverändert in Kraft.
  • Verstöße fallen unter die Sanktionsstufe nach Artikel 99: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht übernehmen.
  • Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Wer schult, sollte Rollen, Inhalte und Teilnahme dokumentieren.

1) Was Artikel 4 EU AI Act verlangt

Der EU AI Act – offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689 – ist das erste umfassende Regelwerk der Europäischen Union für künstliche Intelligenz. Die meisten seiner Pflichten werden gestaffelt anwendbar, viele davon erst 2026 oder 2027. Eine Vorschrift gilt jedoch bereits jetzt und betrifft nahezu jedes Unternehmen: Artikel 4, die KI-Kompetenzpflicht.
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Was bedeutet KI-Kompetenz

Der Kern der Vorschrift ist knapp formuliert. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und der Schulungsstand dieser Personen zu berücksichtigen – ebenso wie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, und die Personengruppen, bei denen sie angewendet werden.

Anders gesagt: Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, verstehen, was sie tun. Sie müssen die Funktionsweise, die Möglichkeiten und vor allem die Grenzen und Risiken der eingesetzten Systeme einschätzen können.

Der Begriff „KI-Kompetenz" ist in der Verordnung definiert. Gemeint sind die Fähigkeiten, das Wissen und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden.
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Form und Umfang

Wichtig ist, was Artikel 4 nicht sagt. Die Vorschrift schreibt kein bestimmtes Schulungsformat vor, keinen Mindestumfang in Stunden, keinen festen Lehrplan und kein verpflichtendes Zertifikat. Der Gesetzgeber lässt bewusst Spielraum, damit Unternehmen die Maßnahmen an ihre konkrete Situation anpassen können. Dieser Spielraum schafft Flexibilität – aber auch Unsicherheit, weil viele Unternehmen nicht wissen, woran sie die Erfüllung der Pflicht messen sollen.
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2) Seit wann die Pflicht gilt – und warum das oft verwechselt wird

Hier entsteht in der Praxis ein verbreitetes Missverständnis, das durch die jüngsten Entwicklungen noch verstärkt wurde. Mit dem sogenannten Digital Omnibus hat die EU im Mai 2026 eine politische Einigung erzielt, die zentrale Fristen des AI Act nach hinten verschiebt. Diese Verschiebung betrifft jedoch ausschließlich die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme – nicht Artikel 4.

Viele Unternehmen lesen die Schlagzeile „AI-Act-Fristen verschoben" und schließen daraus: „Dann müssen wir vorerst nichts tun." Das ist ein Trugschluss. Die KI-Kompetenzpflicht ist von der Verschiebung nicht berührt. Sie galt vor dem Digital Omnibus, sie gilt währenddessen, und sie gilt danach. Wer abwartet, wartet bei der falschen Pflicht.

Ein zweites Datum sorgt für Verwirrung: der 2. August 2025. An diesem Stichtag mussten die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Aufsichtsbehörden benennen. Dieses Datum betrifft die behördliche Durchsetzungsstruktur – nicht den Geltungsbeginn von Artikel 4. Die Pflicht selbst besteht seit Februar 2025.
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Hinweis zur Einordnung

Der Digital Omnibus war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels politisch geeinigt, aber noch nicht final im EU-Amtsblatt veröffentlicht. An der Geltung von Artikel 4 ändert das nichts – die Kompetenzpflicht ist und bleibt unabhängig vom Omnibus in Kraft. Mehr zu den verschobenen Hochrisiko-Fristen lesen Sie in unserem Artikel Digital Omnibus: Was die verschobenen Hochrisiko-Fristen im AI Act für Unternehmen bedeuten.
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3) Wer von der KI-Kompetenzpflicht betroffen ist

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Beide Begriffe sind in der KI-Verordnung definiert.
Ein Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Ein Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet – außer im rein privaten, nicht beruflichen Kontext.
Für die meisten Unternehmen ist die Betreiber-Rolle entscheidend. Wer im beruflichen Alltag KI-Systeme nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung – und damit von Artikel 4 erfasst.

Drei Punkte machen die Reichweite der Pflicht deutlich:

  • Die Risikoklasse spielt keine Rolle. Anders als die meisten Vorschriften des AI Act gilt Artikel 4 unabhängig von der Risikoeinstufung. Die Pflicht greift bei einem einfachen Chatbot mit minimalem Risiko genauso wie bei einem Hochrisiko-System. Auch der breit genutzte Einsatz allgemeiner KI-Werkzeuge fällt darunter.
  • Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Ein Start-up mit fünf Beschäftigten unterliegt derselben grundsätzlichen Verpflichtung wie ein Konzern. Es gibt keine Bagatellgrenze, ab der die Pflicht erst einsetzt. Allerdings darf der Umfang der Maßnahmen an die Größe und Situation angepasst werden – ein kleines Unternehmen muss nicht dasselbe leisten wie ein Großkonzern.
  • Es geht nicht nur um die eigenen Mitarbeitenden. Die Pflicht erstreckt sich auch auf Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit den KI-Systemen arbeiten – etwa Auftragnehmer oder Dienstleister.
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Praktisch bedeutet das: Sobald in einem Unternehmen KI im Arbeitskontext eingesetzt wird – sei es ein Sprachmodell zur Texterstellung, ein KI-gestütztes Analysetool oder eine in eine Software eingebettete KI-Funktion – greift die Kompetenzpflicht.

Schaubild: Bin ich von Artikel 4 betroffen?

4)  Was „ausreichende KI-Kompetenz" konkret bedeutet

Die häufigste Frage zu Artikel 4 lautet: Wie viel Kompetenz ist genug? Die Verordnung gibt darauf bewusst keine pauschale Antwort. Maßgeblich ist nicht ein fester Standard, sondern die Angemessenheit im jeweiligen Kontext.

Die Europäische Kommission hat zur Orientierung mehrere Hilfen veröffentlicht, darunter eine FAQ-Sammlung zur KI-Kompetenz und ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis von Praxisbeispielen aus Unternehmen und öffentlichem Sektor – die sogenannte „Living Repository of AI Literacy Practices". Wichtig dabei: Die Übernahme einer dort aufgeführten Praxis begründet ausdrücklich keine automatische Vermutung der Konformität mit Artikel 4. Das Verzeichnis dient dem Austausch bewährter Ansätze, nicht als Gütesiegel.

Aus dem Wortlaut der Verordnung und den Orientierungshilfen lassen sich drei Faktoren ableiten, die das erforderliche Kompetenzniveau bestimmen:
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Die Rolle der Person

Eine Mitarbeiterin, die ein KI-Tool gelegentlich zur Textformulierung nutzt, braucht ein anderes Verständnis als ein Entwickler, der KI-Systeme in Produkte integriert, oder eine Führungskraft, die über den KI-Einsatz entscheidet. Eine einheitliche Schulung für alle wird der Pflicht in der Regel nicht gerecht – gefragt sind rollendifferenzierte Maßnahmen.
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Die Art des KI-Systems

Je komplexer und risikoreicher das eingesetzte System, desto höher das erforderliche Kompetenzniveau. Bei einem KI-System, das Entscheidungen über Menschen vorbereitet, sind die Anforderungen deutlich höher als bei einem einfachen Hilfswerkzeug.
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Der Einsatzkontext

Es macht einen Unterschied, ob eine KI in einem unkritischen internen Prozess unterstützt oder ob ihre Ergebnisse Auswirkungen auf Kunden, Bewerber oder Patienten haben.
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Inhaltlich deckt eine tragfähige KI-Kompetenzmaßnahme typischerweise mehrere Bereiche ab: ein Grundverständnis, wie KI-Systeme funktionieren und wie ihre Ergebnisse zustande kommen; das Bewusstsein für typische Risiken wie fehlerhafte Ausgaben, Verzerrungen oder Datenschutzfragen; Klarheit darüber, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen erlaubt sind und welche nicht; sowie die Fähigkeit, KI-Ergebnisse kritisch einzuordnen, statt sie ungeprüft zu übernehmen.

Ein häufiger Irrtum ist, KI-Kompetenz mit technischem Spezialwissen gleichzusetzen. Darum geht es nicht. Niemand muss ein KI-System programmieren können. Es geht um sachkundige, risikobewusste Anwendung – und die ist für jede Rolle erreichbar.

5) Welche Konsequenzen bei Verstößen drohen

Verstöße gegen Artikel 4 fallen unter das Sanktionsregime der KI-Verordnung nach Artikel 99. Die KI-Kompetenzpflicht ist dabei der zweiten Sanktionsstufe zugeordnet. Der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sieht die Verordnung vor, dass die Unternehmensgröße bei der Bemessung berücksichtigt wird.

Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist vorgesehen, dass die Bundesnetzagentur die zentrale Rolle bei der KI-Aufsicht übernimmt. Der dafür erforderliche nationale Rechtsrahmen – das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) – befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und ist ein Gesetzentwurf, noch kein geltendes Recht.

Bei der Einordnung des Bußgeldrisikos ist Augenmaß angebracht. In der Praxis dürfte ein Verstoß gegen Artikel 4 selten als isolierter Tatbestand mit einem Höchstbußgeld geahndet werden. Realistischer ist, dass fehlende KI-Kompetenz im Zusammenhang mit einem anderen Vorfall relevant wird – etwa wenn ein KI-bezogener Schaden eintritt und die Aufsicht prüft, ob das Unternehmen seine grundlegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Eine nachweislich umgesetzte Kompetenzmaßnahme ist dann ein wichtiger Beleg dafür, dass das Unternehmen verantwortungsvoll gehandelt hat.

Hinzu kommt eine Dimension jenseits des Bußgelds. Fehlende KI-Kompetenz ist selbst ein Risikofaktor: Mitarbeitende, die die Grenzen ihrer Werkzeuge nicht kennen, übernehmen fehlerhafte Ergebnisse, geben versehentlich sensible Daten preis oder nutzen nicht freigegebene Tools. Die Schulungspflicht adressiert damit ein reales betriebliches Risiko – nicht nur eine formale Anforderung.

6)  Die KI-Kompetenzpflicht in der Praxis umsetzen

Die Umsetzung von Artikel 4 lässt sich in vier nachvollziehbare Schritte gliedern. Sie folgen einem Grundprinzip: Wer eine Pflicht erfüllt, deren Erfüllung aber nicht belegen kann, steht im Ernstfall vor einem Nachweisproblem.
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Schritt 1: Bestandsaufnahme

Zunächst gilt es zu klären, welche KI-Systeme im Unternehmen überhaupt eingesetzt werden – einschließlich der Tools, die einzelne Mitarbeitende eigenständig nutzen. Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage und überschneidet sich mit der Inventarisierung, die auch für andere AI-Act-Pflichten benötigt wird. Eine strukturierte Hilfe dazu bietet unser Beitrag KI-Register nach EU AI Act: Vorlage, Pflichten und Umsetzung.
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Schritt 2: Rollen und Bedarf bestimmen

Auf Basis der Bestandsaufnahme werden die Personengruppen identifiziert, die mit KI arbeiten, und ihr jeweiliger Kompetenzbedarf bestimmt. Sinnvoll ist eine Unterscheidung nach Rollen – etwa allgemeine Anwender, intensive Nutzer, Entscheidungsträger und gegebenenfalls technische Rollen.
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Schritt 3: Kompetenzmaßnahmen durchführen

Für jede Rolle werden passende Maßnahmen umgesetzt. Das kann eine strukturierte Schulung sein, ergänzt durch interne Richtlinien zum KI-Einsatz. Entscheidend ist, dass die Maßnahme inhaltlich zum Bedarf passt und für die Beteiligten verständlich ist.
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Schritt 4: Dokumentieren und aktuell halten

Die durchgeführten Maßnahmen sollten nachvollziehbar festgehalten werden: Wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult? Diese Dokumentation ist der eigentliche Nachweis gegenüber einer Aufsichtsbehörde. Da sich KI-Systeme und ihre Risiken weiterentwickeln, ist KI-Kompetenz außerdem keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess – Maßnahmen sollten regelmäßig aktualisiert werden.
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Worauf es beim Schulungsformat ankommt

Da die Verordnung kein Format vorschreibt, haben Unternehmen die Wahl. In der Praxis haben sich einige Kriterien als sinnvoll erwiesen: Die Maßnahme sollte praxisnah und verständlich vermittelt werden, statt rein theoretisch zu bleiben. Sie sollte einen nachvollziehbaren Teilnahmenachweis ermöglichen. Und sie sollte aktuell gehalten werden, da sich der Rechtsrahmen und die Technik weiterentwickeln.

Genau an diesen Kriterien setzt die EU AI Act Schulung von Certurio an. Sie ist flexibel und ortsunabhängig absolvierbar, in kurze Module gegliedert und schließt mit einem auditfähigen Teilnahmezertifikat ab, das als Nachweis dokumentiert werden kann. Die Inhalte werden von einem TÜV-zertifizierten AI-Compliance-Officer verantwortet und decken neben den Grundlagen des EU AI Act auch KI-Compliance, KI-Governance und Risikomanagement ab. Mitgeliefert werden Vorlagen, Checklisten und Blueprints, die bei der Umsetzung der weiteren Schritte unterstützen.

Was unsere Schulung ausmacht

  • On Demand
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7) Häufige Fragen zur KI-Kompetenzpflicht

Gilt Artikel 4 auch, wenn wir nur ChatGPT oder ähnliche Tools nutzen?

Ja. Die Kompetenzpflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse des Systems. Auch der Einsatz allgemein verfügbarer KI-Werkzeuge im beruflichen Kontext löst die Pflicht aus.

Müssen wir alle Mitarbeitenden schulen?

Die Pflicht bezieht sich auf Personen, die mit den KI-Systemen arbeiten oder in deren Auftrag damit gearbeitet wird. Mitarbeitende ohne jeden Berührungspunkt zu KI sind nicht zwingend erfasst. In der Praxis wächst dieser Kreis allerdings stetig, weshalb eine vorausschauende Herangehensweise sinnvoll ist.

Gibt es eine vorgeschriebene Mindeststundenzahl oder einen Pflichtlehrplan?

Nein. Die Verordnung schreibt weder Umfang noch Inhalte im Detail vor. Maßgeblich ist die Angemessenheit im Verhältnis zu Rolle, System und Einsatzkontext.

Hat der Digital Omnibus die KI-Kompetenzpflicht verschoben?

Nein. Die Fristverschiebungen des Digital Omnibus betreffen Hochrisiko-KI-Systeme. Artikel 4 ist davon nicht berührt und gilt unverändert seit dem 2. Februar 2025.

Brauchen wir ein Zertifikat?

Ein Zertifikat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit der durchgeführten Maßnahmen. Ein Teilnahmezertifikat ist allerdings ein praktikabler und gut dokumentierbarer Weg, diesen Nachweis zu führen.

Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?

Vorgesehen ist die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde. Der nationale Rechtsrahmen dazu (KI-MIG) befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

8)  Fazit

Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ist eine der wenigen Vorschriften des EU AI Act, die heute bereits uneingeschränkt gelten. Während die öffentliche Aufmerksamkeit auf den verschobenen Hochrisiko-Fristen liegt, bleibt die Kompetenzpflicht unverändert in Kraft – und sie betrifft nahezu jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt.

Der bewusst offene Wortlaut der Vorschrift ist keine Einladung zum Abwarten, sondern eine Aufforderung, eigenverantwortlich angemessene Maßnahmen zu treffen. Wer die vier Schritte – Bestandsaufnahme, Rollenbestimmung, Maßnahmen und Dokumentation – strukturiert angeht, erfüllt nicht nur eine rechtliche Pflicht. Er reduziert zugleich ein reales betriebliches Risiko: den unkundigen Umgang mit einer Technologie, die längst in den Arbeitsalltag eingezogen ist.

Der sinnvolle Zeitpunkt, damit zu beginnen, ist nicht ein künftiges Fristdatum. Er ist jetzt.

EU AI Act Pflichten noch nicht erfüllt?

Mit der Certurio EU AI Act Schulung können Sie innerhalb von zwei Stunden alle Pflichten nach Art. 4 erledigen und vollständig KI-Compliant werden.
Falls Sie sich vorab erst noch mit der Didaktik der Schulung vertraut machen möchten, können Sie sich auch gerne erst für ein kostenfreien Demo Zugang zur Certurio Lernplattform anmelden.

David Gall

Geschäftsführer Certurio
KI-Compliance zertifiziert TÜV Rheinland
Über den autor
TÜV-zertifizierter AI Compliance Officer und Gründer von Certurio. Er begleitet Unternehmen bei der praktischen Umsetzung des EU AI Act und entwickelt auditfähige Vorlagen, Blueprints und Schulungen für KI-Compliance. Sein Fachwissen vertieft er u. a. im Programm „Future Proof with AI" des Harvard D^3 Institute (Harvard University).
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